Garantievereinbarung

der Firma ERHARDT Markisenbau GmbH

ERHARDT Markisenbau GmbH – mit dem Sitz in Burtenbach, vertreten durch die Geschäftsführung, im Folgenden kurz „ERHARDT“ genannt -einerseits- und im Folgenden kurz „Fachpartner“ genannt -andererseits-

wird folgende Garantievereinbarung geschlossen:


1. Vorbemerkung
Die Produkte der Firma ERHARDT sind nach dem Stand der Technik gefertigte Qualitätserzeugnisse. Die verwendeten Materialien werden sorgfältig ausgewählt und stehen, wie auch der Produktionsprozess, unter ständiger Qualitätskontrolle. Für das Aufstellen oder Verbauen der Produkte sind besondere Fachkenntnisse erforderlich. Daher dürfen ERHARDT Produkte nur von Fachbetrieben unter Beachtung der Montageanleitung und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufgebaut und in Betrieb genommen werden.

2. Garantieumfang und Garantiezeit
ERHARDT gewährt dem Fachpartner auf alle ERHARDT-Produkte eine Herstellergarantie (Haltbarkeitsgarantie) für eine Garantiezeit von 5 (fünf) Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe der Produkte an den Fachpartner gemäß den nachstehenden Garantiebedingungen. Die gesetzliche Gewährleistung für anfängliche Sachmängel bei Gefahrübergang gemäß §§ 434, 438 Abs. 1 Ziff. 3 BGB bleibt unberührt.

ERHARDT garantiert, dass die gelieferten Produkte während der Garantiezeit frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftungen bestehen ausschließlich nach Maßgaben der gesetzlichen Vorschriften.

Die Garantie gilt ausschließlich für Neuprodukte und beginnt mit dem Datum der Anlieferung beim Fachpartner.

Die Garantie gilt für die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Luxemburg.

3 Voraussetzungen für einen Garantieanspruch
Die Garantievereinbarung ist ab Erhalt des Dokuments wirksam und wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. ERHARDT ist berechtigt, die Garantievereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. Nach einer Kündigung behält die Garantievereinbarung bezüglich bereits von ERHARDT bestätigter Aufträge Geltung für die Dauer der Garantiezeit.

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantievereinbarung ist die fachgerechte Installation und Wartung gemäß der Bedienungs- und Montageanleitung von ERHARDT und den anerkannten Regeln der Technik. Die Montage des Produkts muss durch einen Meisterbetrieb und oder einen autorisierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Das ERHARDT Montageprotokoll ist vollständig auszufüllen, vom Fachpartner sowie vom Endkunden zu unterzeichnen und vom Fachpartner aufzubewahren. Im Garantiefall ist das entsprechende Protokoll ERHARDT vorzulegen. Ein Garantiefall ist unverzüglich über das Reklamationsformular von ERHARDT anzumelden. Eine telefonische Schadensmeldung ist nicht ausreichend.

4 Leistungen im Garantiefall
ERHARDT wird im Garantiefall das fehlerhafte Produkt – nach seiner Wahl – instand setzen, einen Austausch des Produkts (Neulieferung) vornehmen oder den Kaufpreis erstatten. Reparaturen werden in der Regel vor Ort ausgeführt. In diesem Fall umfasst die Garantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile. Im Falle eines geplanten Serviceeinsatzes durch ERHARDT muss jederzeit der freie Zugang zum Produkt durch den Endkunden gewährleistet werden. Im Falle der Unzugänglichkeit der Anlage behält sich ERHARDT vor, alle entstandenen vergeblichen Aufwendungen für den Einsatz (Fahrtkosten, Hilfsarbeiten, Einsatzabbruch usw.) dem Fachpartner zu berechnen. Der Abbau von Anlagen und deren Rücksendung ins Werk durch den Fachpartner oder den Endkunden, ohne vorherige Zustimmung von ERHARDT in Textform, ist nicht zulässig.

Im Falle eines Austausches (Neulieferung), wird das alte Produkt unentgeltlich durch ein neues Produkt gleicher Art und Güte und vergleichbarer Ausführung ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt des Garantiefalles nicht mehr hergestellt wird, ist ERHARDT berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern.

Bauliche Maßnahmen, in welcher Form auch immer, werden nicht von der Garantie umfasst und sind vom Endkunden nach vorheriger Absprache zu vergüten.

Sollte sich im Rahmen der Prüfung herausstellen, dass der Mangel/Schaden nicht von ERHARDT zu vertreten ist, wird ERHARDT dem Fachpartner die Kosten der Prüfung in Rechnung stellen. Diese beinhalten Fahrt- und Arbeitskosten sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produktes, sofern derartige Kosten anfallen. Sofern die Beseitigung des Mangels/Schadens nicht von der Garantie umfasst ist, wird ERHARDT dem Kunden ein Angebot zur vergütungspflichtigen Instandsetzung (einschließlich Arbeitskosten und Ersatzteile) bzw. zur Neulieferung unterbreiten.

5 Ausschluss von der Garantie
Von den Garantieleistungen nach dieser Vereinbarung ausgeschlossen sind:

 

  1. Produkte oder Ersatzteile, die nicht von ERHARDT stammen oder empfohlen wurden, und von solchen Produkten erzeugte Folgeschäden;
  2. Schäden infolge unsachgemäßer Handhabung von Produkten bzw. deren Zweckentfremdung;
  3. Schäden, die durch den Endkunden, den Fachpartner oder Dritte verursacht sind;
  4. Schäden infolge von Reparaturversuchen ohne Beauftragung oder Zustimmung durch ERHARDT;
  5. Farbabweichungen nach RAL-Karte, Glanzunterschiede oder Verblassen;
  6. Lieferschäden wie Kratzer oder Dellen, die nicht bereits bei Lieferung oder Installation der Anlage beim Endkunden dokumentiert wurden;
  7. Tücher, Scheiben und Leuchtmittel aller Art;
  8. Oberflächliche Schönheitsfehler wie Kratzer, Einschlüsse, Orangenhaut, Schattenflecken, Abplatzungen oder Farbläufer
  9. Schäden infolge Höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Brand- und Frostschäden, Sturmschäden, sonstiger Elementarschäden.


6 Ende der Garantie
Die Garantie endet mit Ablauf der 5-jährigen Garantiezeit. Die Garantie endet vor Ablauf der zugesagten Garantiezeit, wenn während der Garantiezeit Reparaturen an den Produkten durch nicht fachkundige Personen ausgeführt werden.

7 Ausschlussfristen und Verjährungen
Garantieansprüche sind unverzüglich nach Kenntniserlangung des Endkunden oder des Fachpartners von dem Garantiefall und ausschließlich über das ERHARDT – Onlineformular anzuzeigen, spätestens jedoch 2 Monate nach Kenntniserlangung von dem Garantiefall. Nach Ablauf der Frist ist eine Geltendmachung von Rechten aus der Garantie ausgeschlossen. Ansprüche aus der Garantie verjähren nach Ablauf von 3 Monaten nach Ende der Garantiezeit.

8 Haftung
Die Garantievereinbarung gewährt keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden jeglicher Art oder sonstiger Schadensersatzansprüche. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind zwingende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ERHARDT außerhalb dieser freiwilligen Garantievereinbarung für Mängel haftet.

9 Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung, einschließlich ihrer Wirksamkeit, ist der Firmensitz der ERHARDT Markisenbau GmbH, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. ERHARDT ist berechtigt, auch am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.

(2) Für diese Vereinbarung und alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten sowie für deren Kündigung oder Aufhebung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN Kaufrechts (CISG).

10 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Ergänzungen zu dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch ERHARDT bestätigt werden. Mit Ausnahme von Geschäftsführern, Prokuristen oder Generalbevollmächtigten von ERHARDT sind die Mitarbeiter von ERHARDT nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar nach Vertragsschluss sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.

 

Stand: 14.06.2022

KONTAKT

ERHARDT Markisenbau GmbH
Feuerhausgasse 10
89349 Burtenbach

Telefon: +49 (0) 8285 8990
Fax: +49 (0) 8285 89933
E-Mail: info@erhardt-markisen.de
www.erhardt-markisen.de

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